Experten Tipps
WHK und MED - Newsletter 04/2025 + Sonderausgabe 02/25
01.11.2025
Aktuelles aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung
Das Steueränderungsgesetz 2025 liegt im Entwurf vor. Vorgesehen sind insbesondere die Anhebung der Entfernungspauschale, die Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie sowie bessere Rahmenbedingungen für Ehrenamtliche und gemeinnützige Vereine.
Darüber hinaus ist auf folgende Aspekte hinzuweisen:
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Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, soll seinen Arbeitslohn bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei erhalten können. Der Regierungsentwurf zur Aktivrente sieht eine Steuerbefreiung ab dem 1.1.2026 vor.
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Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf veröffentlicht, der u. a. wichtige einkommensteuerliche Änderungen für Grundstücke vorsieht. Dabei handelt es sich um eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert, die Kaufpreisaufteilung und den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer.
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Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs enthält zwei Botschaften: Die Übertragung von GmbH-Anteilen im Rahmen eines Zugewinnausgleichs unter Ehegatten ist ein steuerpflichtiger Veräußerungsvorgang. Der Veräußerungsgewinn kann aber rückwirkend entfallen, wenn die Übertragung aufgrund eines Irrtums über die steuerlichen Folgen rückabgewickelt wird und dieser Irrtum die Geschäftsgrundlage des Vertrags bildete.
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Ist die Buchführung nicht ordnungsgemäß, erfolgen mitunter Hinzuschätzungen. Der Bundesfinanzhof hat nun bezweifelt, dass sich die amtliche Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums in ihrer bisherigen Form als Grundlage für eine Schätzung eignet.
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Unternehmen müssen den Inhalt der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung durch Datenfernübertragung übermitteln (E-Bilanz). In diesem Zusammenhang hat das Bundesfinanzministerium nun ein aktualisiertes Datenschema der Taxonomien sowie Hinweise zu den unverdichteten Kontennachweisen mit Kontensalden veröffentlicht.
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Der gesetzliche Mindestlohn (derzeit 12,82 EUR pro Stunde) wird zum 1.1.2026 auf 13,90 EUR und zum 1.1.2027 auf 14,60 EUR angehoben. Die Erhöhung hat auch Auswirkungen auf die Geringfügigkeitsgrenze bei Minijobbern, da diese an den Mindestlohn „gekoppelt“ ist.
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In Zeiten des Fachkräftemangels versuchen Arbeitgeber, neues Personal zu akquirieren bzw. verdiente Mitarbeiter zu motivieren, indem sie ihnen z. B. steuerfreie Sachbezüge gewähren. Ein Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen zeigt, wie der geldwerte Vorteil bei einem Firmenfitnessprogramm zu ermitteln ist.
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Ob eine doppelte Haushaltsführung steuerlich anzuerkennen ist, beschäftigt immer wieder die Finanzgerichte. Aktuell ist auf eine steuerzahlerfreundliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs hinzuweisen. Danach stellt sich die Frage nach der finanziellen Beteiligung an den Kosten der Lebensführung nicht, wenn der Steuerpflichtige am Ort des Lebensmittelpunkts einen Ein-Personen-Haushalt führt.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für November 2025. Viel Spaß beim Lesen!
Aktueller geht's nicht.
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