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WHK und MED - Newsletter 03/2026
28.07.2026
Aktuelles aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung
Der Koalitionsausschuss hat sich Anfang Juli darauf verständigt, dass Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen bei der Einkommensteuer entlastet werden sollen. Die Reform soll zum 1.1.2027 in Kraft treten und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten.
Darüber hinaus ist auf folgende Aspekte hinzuweisen:
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Der Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026 liegt vor. Er enthält auf 151 Seiten u. a. Ausführungen zur Neuregelung der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft und zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück.
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Privatpersonen können eine staatliche Prämie erhalten, wenn sie ein neues E-Auto kaufen. Ebenfalls interessant: Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen und wird die bisherige „Riester-Rente“ ablösen. Grund genug für einen Überblick.
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Übernimmt der Verkäufer einer Mietimmobilie Aufwendungen, die durch den Verkauf veranlasst sind, dienen diese Aufwendungen nicht mehr der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Bremen ist damit kein Werbungskostenabzug zulässig.
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Nutzen Selbstständige ein häusliches Arbeitszimmer, müssen sie die gesetzliche Aufzeichnungspflicht für die Aufwendungen beachten. Ein Verstoß führt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs nämlich dazu, dass die Aufwendungen grundsätzlich nicht abzugsfähig sind.
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Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Die Auslegung des Begriffs „Betriebsstätte“ ist auch nach der Neuordnung des steuerlichen Reisekostenrechts weiterhin gültig.
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Die Inanspruchnahme eines steuermindernden Investitionsabzugsbetrags setzt u. a. voraus, dass eine Gewinngrenze nicht überschritten wird. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass bei der Ermittlung der Gewinngrenze auch außerbilanzielle Korrekturen zu berücksichtigen sind.
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Für die Finanzverwaltung gehört der Nachweis über den Transport in einen anderen Mitgliedstaat (Gelangensnachweis) zu den wichtigsten Voraussetzungen, damit innergemeinschaftliche Lieferungen umsatzsteuerfrei sind. Der Bundesfinanzhof hat aber nun entschieden, dass es zumindest für die Gewährung von Vertrauensschutz nicht erforderlich ist, dass der Unternehmer eine Gelangensbestätigung besitzt.
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Minijobber können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Bisher galt diese Befreiung für die gesamte Dauer des Minijobs und konnte nicht widerrufen werden. Doch das hat sich mit Wirkung ab dem 1.7.2026 geändert, sodass Minijobber zur Rentenversicherungspflicht zurückkehren können.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der aktuellen Ausgabe.
Viel Spaß beim Lesen!
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